- verwahren
- aufheben; aufbewahren; erhalten; behalten; in Verwahrung nehmen; asservieren; lagern; (sich etwas) verbitten
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ver|wah|ren [fɛɐ̯'va:rən] (geh.):1. <tr.; hat gut und sicher aufheben:er verwahrte sein Geld in einem Safe.ich verwahre mich gegen deine Verdächtigungen.Syn.: ↑ ableugnen, ↑ abstreiten, ↑ bestreiten, ↑ dementieren, ↑ leugnen, ↑ negieren, ↑ verleugnen, ↑ verneinen, ↑ zurückweisen.* * *
ver|wah|ren 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 etwas \verwahren in sichere Obhut nehmen, sicher aufbewahren ● Geld, Papiere im Tresor \verwahrenII 〈V. refl.〉 sich gegen etwas \verwahren gegen etwas protestieren, Widerspruch erheben, etwas von sich weisen ● sich gegen einen Vorwurf \verwahren* * *
ver|wah|ren <sw. V.; hat [spätmhd. verwarn]:1.a) sicher, sorgfältig aufbewahren:etw. im Schreibtisch, hinter Glas v.;Schmuck im Tresor v.;die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden;b) (landsch.) für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben:sie wollte die Kekse für den Nachmittag v.;ich habe dir den Pudding verwahrt;c) (veraltet) jmdn. gefangen halten;2. <v. + sich> (geh.) mit Nachdruck gegen etw. protestieren; etw. energisch zurückweisen:sich gegen eine Anschuldigung, Verdächtigung, ein Ansinnen v.* * *
ver|wah|ren <sw. V.; hat [spätmhd. verwarn]: 1. a) sicher, sorgfältig aufbewahren: etw. im Schreibtisch, in der Brieftasche, hinter Glas v.; Schmuck in den Tresorschließfächern v.; die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden; In den Kellergewölben haben die Mönche bis gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts ihre Toten verwahrt (Fest, Im Gegenlicht 141); In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist (Rechtsspr.; in ↑Verwahrung 2 genommen worden ist; Straßenverkehrsrecht, StGB 254); b) (landsch.) etw. für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben: sie wollte die Schokolade für den Nachmittag v.; ich habe dir den Pudding verwahrt; Das (= ein Herbarium) kann man sich immer mal wieder ankucken. Ich hab mir das verwahrt (Kempowski, Immer 145); c) (veraltet) jmdn. gefangen halten; d) (geh. veraltet) ↑sichern (1 a). 2. <v. + sich> mit Nachdruck gegen etw. protestieren; etw. energisch zurückweisen: sich gegen eine Anschuldigung, Verdächtigung, ein Ansinnen v.; Ich verwahre mich gegen die gefährliche Meinung, dass Demokratie etwas sei, was sich nicht verwandeln kann (Frisch, Stiller 293).
Universal-Lexikon. 2012.